Rehasport

Wir helfen Ihnen, Ihre Gesundheit wiederherzustellen

Unser breit gefächertes Angebot rund um den Reha- und Gesundheitssport soll dabei helfen, die körperliche und geistige Gesundheit wiederherzustellen und Krankheiten vorzubeugen. Durch qualifizierte Übungsleiter kann sowohl Rehasport- Gruppentraining, als auch individuelle krankheitsbildbezogene Betreuung an allen Wochentagen angeboten werden.

Wir bieten Ihnen fachgerechten Rehasport, vom Arzt verordnet und den Krankenkassen finanziert. Rehasport ist Ihr gutes Recht! Eine Leistung über die Sie verfügen können und sollten, denn Gesundheitsförderung ist die Basis eines guten Lebens. Wir helfen Ihnen dabei.

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Im Bereich Reha-Sport - Orthopädie sind wieder Plätze frei!

Jetzt anrufen und Teilnahme anmelden!

1.

Rehasport mit bis zu über 50 Übungseinheiten gibt es auf Rezept bei Deinem Hausarzt oder Deiner Hautärztin sowie bei Deinem Orthopäden oder Deiner Orthopädin.

2.

Genehmigt Deine Krankenkasse das Rezept, fällt für dich nicht mal eine Zuzahlung an.

3.

Bei uns brauchst Du keine extra Vereinsmitgliedschaft.

4.

Vereinbare einen Beratungstermin im MAP Bitburg, wo auch Deine Kurse stattfinden.

Was ist Reha-Sport?

Dein Reha-Sport-Programm besteht aus Übungen, die exakt auf deine körperlichen Voraussetzungen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt sind. Für die Qualität dieser Übungen sorgen drei Instanzen: der Reha-Sport Deutschland e.V., dein behandelnder Arzt und unsere qualifizierten Übungsleiter.

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Wer kann Rehabilitationssport nutzen?

Rehabilitationssport ist grundsätzlich für jede Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen zuständig. Beispielsweise für chronisch erkrankte Menschen oder solche, bei denen eine chronische Erkrankung in Aussicht steht. Oder auch bei körperlichen Einschränkungen nach Unfällen oder Operationen. Es gibt keine Altersbeschränkung, Senioren profitieren genauso wie Kinder und Jugendliche.

An wen muss ich mich wenden?

Rehabilitationssport darf von jedem niedergelassenem Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten. Die Verordnung muss vom Kostenträger (in den meisten Fällen ist das deine gesetzliche Krankenkasse) genehmigt werden.

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Wer übernimmt die Kosten?

Die Leistungen sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte und den Trägern der Kriegsopferversorgung) anerkannt. Somit ist die Kostenübernahme der Reha-Sport-Grundver­sorgung nach der Bewilligung gesichert.

So erreichen Sie uns...

Übungsstätten
Bitburger Gesundheitssport e.V.
Bitburger Straße 98
54634 Bitburg

Telefon: 0 65 61 / 67 06 06
e-Mail: info@map-bitburg.de

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